Prüfen
Der Rechnungshof prüft
- die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes und seiner Sondervermögen, wie z. B. den Wirtschaftsförderfonds
- Mittel des Bundes und der Europäischen Union, soweit sie im Landeshaushalt ausgewiesen sind oder von Einrichtungen des Landes verwaltet werden
- die Haushalts- und Wirtschaftsführung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen (mit Ausnahme der Kommunen), das sind z. B. die Stiftungshochschulen, der NDR, die Nord/LB, die öffentlich-rechtlichen Versicherungen, die berufsständischen Kammern
- die Betätigung des Landes Niedersachsen bei Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts, wie z. B. Deutsche Messe AG und Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
- juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie aufgrund eines Gesetzes Zuschüsse des Landes erhalten oder sie Garantien des Landes erhalten haben oder die Prüfung mit dem Landesrechnungshof vereinbart wurde
- Stellen außerhalb der Landesverwaltung, sofern sie Mittel des Landes erhalten oder Landesvermögen verwalten, wie z. B. Verbände, Unternehmen - im Grunde alle Empfänger von Zuwendungen.