Bremer Erklärung
Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat im Rahmen der Frühjahrskonferenz vom 4. bis 5. Mai 2026 in Bremen folgende Erklärung beschlossen:
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen beibehalten und angemessen ausgestalten
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder unterstützen grundsätzlich den Reformwillen, der in der vom Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Dezember 2025 beschlossenen Föderalen Modernisierungsagenda zum Ausdruck kommt.
Die zu Beginn des Jahres 2025 verabschiedeten Grundgesetzänderungen haben Bund und Ländern zusätzliche weitreichende Kreditaufnahmemöglichkeiten eröffnet. Um die Haushaltsmittel effizient und wirtschaftlich einzusetzen, muss bei Reformanstrengungen umso mehr eine Balance zwischen notwendigen Schritten der Modernisierung und der praxistauglichen Ausgestaltung von Steuerungsinstrumenten erreicht werden.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder weisen darauf hin, dass angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen das zentrale Instrument darstellen, um die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen überhaupt bewerten und erreichen zu können. Die Prüfungserkenntnisse verschiedener Rechnungshöfe zeigen allerdings, dass Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen regelmäßig nicht oder nur unzureichend durchgeführt werden.
Bund und Länder wollen die Pflicht zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf finanziell bedeutende Investitionen beschränken und damit deren Anwendungsbereich verkleinern. Dies ist nicht geeignet, die festgestellten Umsetzungsdefizite zu beheben.
Verwaltungsvorschriften und Verfahren sollten stattdessen so modernisiert werden, dass Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf die wesentlichen Aspekte fokussiert werden können. Es müsste klarer als bisher vermittelt werden, wie Wirtschaftlichkeitsüberlegungen angemessen auszugestalten sind.
Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder empfiehlt daher Bund und Ländern, das Instrument der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nicht alleine auf „finanziell bedeutende Investitionen“ zu beschränken, sondern in seiner bisherigen Breite beizubehalten, jedoch angemessen auszugestalten, um die Anwendung zu erleichtern.
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.05.2026
zuletzt aktualisiert am:
07.05.2026

