NDR-Auslandsstudios: Kosten nicht transparent ausgewiesen
Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg, der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern, der Niedersächsische Landesrechnungshof und der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein prüften nach § 36 des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk gemeinsam die NDR-Auslandsstudios. Sie stellten für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 u. a. fest:
- Die tatsächlichen Aufwendungen des NDR für seine neun Auslandsstudios waren nicht exakt feststellbar.
- Gehälter der im Ausland tätigen Beschäftigten verbuchte der NDR teilweise unter Sachaufwendungen.
- Es fehlen Grundlagen, um zu beurteilen, welche Auslandsstudios effizient arbeiten und welche weniger.
Der abschließende Bericht steht zum Download bereit.
