NDR-Auslandsstudios: Kosten nicht transparent ausgewiesen

Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg, der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern, der Niedersächsische Landesrechnungshof und der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein prüften nach § 36 des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk gemeinsam die NDR-Auslandsstudios. Sie stellten für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 u. a. fest:

  • Die tatsächlichen Aufwendungen des NDR für seine neun Auslandsstudios waren nicht exakt feststellbar.
  • Gehälter der im Ausland tätigen Beschäftigten verbuchte der NDR teilweise unter Sachaufwendungen.
  • Es fehlen Grundlagen, um zu beurteilen, welche Auslandsstudios effizient arbeiten und welche weniger.

Der abschließende Bericht steht zum Download bereit.

Bildrechte: Nds. Landesrechnungshof

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2026

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