Rechnungshof kritisiert Zweiten Nachtragshaushalt 2020: Kreditaufnahme nicht in voller Höhe erforderlich

Der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) hat sich kritisch zum Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushalts 2020 geäußert. „Auch aus Sicht des LRH liegt auf der Hand, dass das Land zusätzliche Mittel zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie benötigt. Die hierfür eingeplante Kreditaufnahme halten wir jedoch nicht in voller Höhe für erforderlich. Das Land verfügt über finanzielle Reserven, die es zur Reduzierung der Kreditaufnahme einsetzen kann. Darüber hinaus haben wir bei einzelnen Ausgabepositionen Zweifel, dass ein ausreichender Veranlassungszusammenhang zur Notsituation gegeben ist. Nur dann aber darf sich das Land ausnahmsweise neu verschulden.“ so heute die Präsidentin des LRH, Dr. Sandra von Klaeden, im Landtag.

Finanzierungsalternativen nutzen
Der LRH hält es dabei insbesondere für erforderlich, dass das Land umfassend abwägt, welche Finanzierungsalternativen zu einer ausnahmsweise zulässigen Kreditaufnahme bestehen. Das grundsätzliche Verschuldungsverbot fordere vom Land, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Kreditaufnahme zu begrenzen. Eine solche umfassende Abwägung sei aus dem Gesetzentwurf nicht erkennbar.
Nach Auffassung des LRH stehen Finanzierungsalternativen aus Rücklagen und Sondervermögen mit einem Gesamtvolumen von rd. 2 Mrd. € zur Verfügung.

Zweifelhafte Ausgabepositionen prüfen
Bezogen auf einen Teil der Ausgabepositionen äußerte der LRH Zweifel, ob eine Kreditfinanzierung mit dem Verschuldungsverbot in Einklang steht.
Insbesondere die Veranschlagung von sog. Vorsorgemitteln in Höhe von 500 Mio. €, also Mittel, deren Zweckbestimmung und Bedarf jetzt noch offen ist, lehnt der LRH mit Blick auf deren Kreditfinanzierung zum jetzigen Zeitpunkt ab. Aus Sicht des LRH sollte die Entscheidung über eine Kreditaufnahme für jedes Haushaltsjahr gesondert und auf Basis der für das jeweilige Haushaltsjahr erforderlichen Mittel getroffen werden.
Bezogen auf verschiedene Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur hat der LRH Zweifel, ob der Veranlassungszusammenhang zur Bewältigung der Pandemie hinreichend begründet ist. Dies betrifft u. a. die Maßnahmen zu Förderungen im Bereich Wald, aber auch bei der Erneuerbare Energien-Offensive und dem Themenfeld Elektromobilität sowie Ladesäulen. Auch bezogen auf einige der geplanten Baumaßnahmen, wie z. B. die Maßnahmen zur energetischen Sanierung und das Rad- und Radwegesonderprogramm, bestehen aus Sicht des LRH in dieser Hinsicht Zweifel.
Im Ergebnis hält der LRH daher eine kritische Überprüfung einzelner Ausgabepositionen für erforderlich.

Land muss im Haushalt 2021 umsteuern

Für den Haushalt 2021 sieht der LRH deutlichen Umsteuerungsbedarf. „Der Zweite Nachtragshaushalt wird zu rd. 6,4 Mrd. € mit Krediten finanziert, denen lediglich eine Einsparung von 120
Mio. € über eine Globale Minderausgabe gegenübersteht. Sicher ist es schwieriger, im laufenden Haushaltsjahr umzusteuern. Für den Haushalt 2021 erwarten wir jedoch deutliche Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen“, stellte die Präsidentin abschließend fest. „Nur mit einer nachhaltigen Finanzpolitik wird es gelingen, das Land auch für künftige Krisensituationen zu wappnen.“

Die Stellungnahme des LRH zum Zweiten Nachtragshaushalt 2020 finden Sie unter
www.lrh.niedersachsen.de.

Zum Hintergrund:

Der Landesrechnungshof ist weder Teil der Exekutive, der Judikative noch der Legislative. Er ist von Weisungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Landesrechnungshof ist ausschließlich der externen Finanzkontrolle verpflichtet und hat keinen politischen Auftrag. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes.
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