Senat

Michael Markmann |Dr. Eckart Lantz | Präsidentin Dr. Sandra von Klaeden | Susanne Haack | Dr. Berend Lindner | Nicht auf dem Foto: Vizepräsidentin Andrea Schröder-Ehlers   Bildrechte: Foto: LRH / Regine Rabanus Photodesign, Hannover
Der Senat des Niedersächsischen Landesrechnungshofs

Der Senat ist das Entscheidungsgremium des Rechnungshofs.

Der Senat besteht aus der Präsidentin, dem Vizepräsidenten und zurzeit 4 weiteren Senatsmitgliedern. Die Mitglieder sind richterlich unabhängig. Mitglieder des Rechnungshofs müssen die Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes sowie die erforderliche Verwaltungserfahrung erworben haben.

Die Präsidentin oder der Vizepräsident und mindestens ein Drittel der übrigen Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben.

Präsidentin und Vizepräsident werden auf Vorschlag der Landesregierung mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag auf 12 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist nicht zulässig.

Die weiteren Mitglieder werden auf Vorschlag der Präsidentin mit Zustimmung des Landtags vom Ministerpräsidenten ernannt.

Der Kleine Senat

… besteht aus dem zuständigen Abteilungsleiter (Senatsmitglied) und der Präsidentin oder dem Vizepräsidenten.

Der Kleine Senat entscheidet z. B. über Prüfungsmitteilungen oder Stellungnahmen. Kann im Kleinen Senat kein Einvernehmen hergestellt werden, entscheidet der Große Senat.

Der Große Senat

… besteht aus allen Mitgliedern des Rechnungshofs. Eine Entscheidung des Großen Senats kann jedes Senatsmitglied beantragen. Bestimmte Entscheidungen sind immer dem Großen Senat vorbehalten, so z. B. der Inhalt und die Aufnahme von Beiträgen zum Jahresbericht. Der Große Senat entscheidet mit Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Präsidentin den Ausschlag.

Die Präsidentin

… ist Behördenleiterin und Dienstvorgesetzte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofs. Sie vertritt den Rechnungshof nach außen. Sie wirkt auf eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben hin und auf die Einhaltung einheitlicher Grundsätze bei den Entscheidungen.

Die Präsidentin ist Vorsitzende des Großen Senats. Auf ihren Vorschlag ernennt der Ministerpräsident nach Zustimmung des Landtags die weiteren Mitglieder (außer Vizepräsident) des Rechnungshofs. Sie kann eigene Zuständigkeiten auf den Vizepräsidenten delegieren. Die Präsidentin des Landesrechnungshofs ist zudem für Prüfungen nach dem Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetz zuständig.

Der Vizepräsident

… übt die Befugnisse der Präsidentin für die ihm übertragenen Aufgaben aus. Er vertritt die Präsidentin und wirkt an den Entscheidungen der Kleinen Senate mit, für die sie zuständig ist. Zudem ist er Leiter einer Prüfabteilung.

Die weiteren Mitglieder

… des Rechnungshofs leiten ihre Prüfabteilung. Sie tragen gemeinsam mit den Referatsleiterinnen und Referatsleitern die Verantwortung für die Erledigung der Aufgaben. Sie geben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vorgaben für die Erfüllung der Aufgaben. Sie entscheiden kollegial im Senat z. B. über Stellungnahmen, Prüfungsmitteilungen und Jahresberichte.

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