weitere Publikationen
Projektreihe Digitales Rathaus - Kommunale Herausforderungen der OZG-Umsetzung
Für die Kommunen ist die Verwaltungsdigitalisierung – insbesondere die Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) – eine bedeutende organisatorische und technische Herausforderung. Um die Kommunen bei diesem Umsetzungsprozess zu unterstützen, entschied sich die überörtliche Kommunalprüfung, zusammen mit dem kommunalen Beirat ein freiwilliges, kooperatives Projekt im Jahr 2021 durchzuführen.
Mit den Berichten aus Februar 2022 (Digitales Rathaus Modul 1) und November 2022 (Digitales Rathaus Modul 2) gibt die überörtliche Kommunalprüfung einen Überblick über die OZG-Umsetzung auf kommunaler Ebene. Sie stellt zudem Projektergebnisse zu den Herausforderungen des umfangreichen Transformationsprozesses der befragten Kommunen dar und bietet den Kommunen im Anhang zum Bericht gezielte Orientierungshilfen. Dabei kann die eigens von der überörtlichen Kommunalprüfung entwickelte Checkliste zur Umsetzung von OZG-Verwaltungsleistungen, die als Kontroll-, aber auch Hilfsinstrument dienen soll, eine zweckdienliche Unterstützung sein.
Ziel der überörtlichen Kommunalprüfung ist es, insbesondere kleineren Kommunen eine praxisgerechte Orientierung auf ihrem Weg zur OZG-Umsetzung zu liefern. Dabei geht es nicht allein darum, dass die Kommunen die verbleibendende Zeit bis zum OZG-Umsetzungsstichtag erfolgreich nutzen. Der Digitalisierungsprozess bietet den Kommunen darüber hinaus die Chance, ihre Verwaltungen durch eine Transformation umfassend zu modernisieren und an digitale Realitäten anzupassen.
Ansprechpartner: Axel Volker (Tel: +49 5121 938-687; e-mail: Axel.Volker@LRH.Niedersachsen.de)
Praxishilfe - Aufgabenkatalog „Fusion von Kommunen und deren Einrichtungen"
In der Prüfung „Durchführung der Fusion von Kommunen und deren Einrichtungen“ gaben die geprüften Kommunen an, dass eine Arbeitshilfe für ihren Fusionsprozess hilfreich und sinnvoll gewesen wäre.
Ansprechpartner: Oliver Wedekind (Tel: +49 5121 938-609; e-mail: Oliver.Wedekind@LRH.Niedersachsen.de)
Praxishilfe – Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistungen der Kommunen
Alle Kommunen sind zu sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung verpflichtet (§ 110 NKomVG). Trotz zurzeit positiver finanzieller Rahmenbedingungen (hohe Steuererträge, niedriges Zinsniveau) können nicht alle Kommunen ihren Aufgabenkatalog mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln abdecken.
Das kommunale Aufgabenspektrum ist umfassend. Manche Aufgaben sind durch Gesetze vorgegeben. Deren Erledigung ist im Kern nicht veränderbar. Andere sind dem Grunde nach vorgegeben, die Kommune kann sie aber in ihrer Intensität oder Qualität gestalten. Schließlich gibt es freiwillige Leistungen, bei denen die Kommune selbst entscheidet, ob sie diese erbringt.
Um im Rahmen ihrer Steuerungsmöglichkeiten Ressourcen bedarfsgerecht zu nutzen und Handlungsschwerpunkte gezielt zu setzen, müssen Verwaltung und Politik hier bestehende Spielräume zu wirtschaftlicherem Handeln erkennen können. Die Praxishilfe zeigt diese auf und gibt dazu Anregungen. Sie mag dazu beitragen, Diskussionen zu versachlichen und gewünschte Ziele zu erreichen. Sie bietet Denkanstöße aus der Erfahrung vergleichender Prüfungen, ohne den Kommunen ihre Entscheidung in der Sache abnehmen zu können oder zu wollen.
Ansprechpartner: Oliver Wedekind (Tel: +49 5121 938-609; e-mail: Oliver.Wedekind@LRH.Niedersachsen.de)