Prüfungsverfahren

Prüfungsplanung

Vor Beginn eines Geschäftsjahres stellen die Abteilungen einen Prüfungsplan für alle Prüferinnen und Prüfer im Landesrechnungshof auf. Aufgrund seiner begrenzten Prüfungskapazitäten kann der Rechnungshof nicht den gesamten Haushalt und alle Einrichtungen des Landes jährlich prüfen, sondern muss eine Auswahl der zu prüfenden Maßnahmen und Einrichtungen treffen. Der Rechnungshof entscheidet autonom über Zeit und Art seiner Prüfungen, dazu gehören auch Erhebungen vor Ort.

Er kann Prüfungsschwerpunkte bestimmen oder Prüfungen auf Stichproben begrenzen. Für die Prüfungen kommen z. B. Verwaltungsbereiche infrage, die finanziell besonders bedeutsam sind, öffentliche Aufgabenfelder mit hohem Ressourcenverbrauch, Förderprogramme mit hohem Mitteleinsatz oder langer Laufzeit sowie reformierte Verwaltungsbereiche. Dabei nutzt der Rechnungshof alle Informationen, die ihm auch durch Hinweise aus dem Parlament, von Bürgerinnen und Bürgern oder aus öffentlichen Medien erreichen.

Ziel ist es durch einen angemessenen Prüfungsrhythmus prüfungsfreie Räume zu vermeiden, präventiv zu wirken und einen aussagefähigen Überblick über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu gewinnen.

Im Senat werden die Prüfvorhaben der einzelnen Abteilungen unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien beraten und ggf. gemeinsame fachübergreifende Prüfungen abgestimmt. Der beschlossene Prüfungsplan ist nicht starr. Er kann bei besonderem Prüfungsbedarf z. B. aus aktuellem Anlass während des Geschäftsjahres geändert werden.

Im Arbeitsplan der Abteilung werden die Prüfungsthemen auf die Prüferinnen und Prüfer verteilt und der Prüfungszeitraum festgelegt.

Prüfungsdurchführung

Prüfungskonzept

Eine Prüfung wird durch ein Prüfungskonzept vorbereitet.

Dazu gehören

  • die zu prüfenden Bereiche,
  • die wesentlich zu beantwortenden Fragen und
  • das Prüfungsziel.

Ebenso enthält das Konzept die einzelnen Phasen des Prüfungsvorhabens und die zeitliche Abfolge. Danach wird der schriftliche Prüfungsauftrag vom Kleinen Senat erteilt. Die zu prüfenden Stellen werden über die Prüfung unterrichtet.

Prüfungsarbeit

Nach dem Einführungsgespräch bei der geprüften Stelle beginnen die Prüfungsarbeiten der Prüferinnen und Prüfer. Sie nehmen Einsicht in Akten, Belege oder Datenbanken, fordern von der geprüften Stelle schriftlich weitere Informationen an und erheben vor Ort z. B. durch Befragungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder durch Messung von Bearbeitungszeiten.

Die geprüfte Stelle unterstützt die Arbeit des Rechnungshofs. Sie ist verpflichtet ihm Akten, Belege oder Daten ohne Einschränkung offenzulegen und Fragen zu beantworten. Da sowohl der Rechnungshof als auch die geprüfte Stelle an einer wirtschaftlichen und rechtmäßigen Arbeit zum Wohle des Landes interessiert sind, ist die Zusammenarbeit während der Prüfung in der Regel von einem kooperativen Miteinander geprägt.

Prüfungsmitteilung

Während der Prüfung werden erhobene Sachverhalte mit der geprüften Stelle abgestimmt. In einem Schlussgespräch werden Sachverhalt und Prüfungsergebnisse mit der geprüften Stelle erörtert und in einem Vermerk oder einer Prüfungsmitteilung festgehalten. Die Prüfungsmitteilung wird vom kleinen Senat beschlossen.

Die Prüfungsmitteilung wird der geprüften Stelle zur Stellungnahme übermittelt. Nach Abarbeitung der Prüfungsergebnisse wird das Prüfungsverfahren durch Mitteilung an die geprüfte Stelle abgeschlossen.

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