Pressemitteilung vom 6.10.2021: Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder fordert Einhaltung der Schuldenbremse „Berliner Erklärung“ für eine nachhaltige Finanzpolitik verabschiedet


Berliner Erklärung der Präsidentenkonferenz für eine nachhaltige Finanzpolitik

Unter Vorsitz der Präsidentin des Berliner Rechnungshofs, Karin Klingen, tagten die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder vom 04. bis 06. Oktober 2021 in Berlin.

Bei der diesjährigen Herbstkonferenz befassten sich die Präsidentinnen und Präsidenten erneut mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Haushalte des Bundes und der Länder. Im Fokus stand dabei insbesondere die Einhaltung der Schuldenbremse. Die Schuldenbremse ermöglicht in Ausnahmesituationen für die Krisenbewältigung eine Neuverschuldung. Diese Notlagenkredite dürfen jedoch auch nur hierfür eingesetzt werden.

Aus Sicht der Konferenz bleibt die Einhaltung der Schuldenbremse ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen, generationengerechten Haushaltspolitik. Aufweichungen oder Umgehungen der Schuldenbremse müssen nach Auffassung der Präsidentinnen und Präsidenten vermieden werden.

Zur aktuellen Situation der Haushalte von Bund und Ländern und der Anwendung der Schuldenbremse tauschte sich die Konferenz auch mit Mitgliedern des Beirats des Stabilitätsrats aus.

Den genauen Wortlaut der Berliner Erklärung finden Sie als Anlage zu dieser Pressemitteilung und unter www.lrh.niedersachsen.de.



Hintergrund: Präsidentenkonferenz

Zweimal im Jahr erörtern die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder in der so genannten Präsidentenkonferenz übergreifende Fragen der externen Finanzkontrolle. Ziel ist dabei, eine einheitliche Meinung in diesen Fragen herbeizuführen, Auffassungen in Einzelfällen zu koordinieren und sich wechselseitig über Prüfungserfahrungen und -ergebnisse zu informieren.

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