Jahresbericht 2025: Wo steht die Landesverwaltung beim demografischen Wandel?
Fast jeder vierte Landesbedienstete geht regulär bis 2032 in Rente oder Pension. Diese Situation wird sich weiter verschärfen, wenn Beschäftigte vorzeitig aufhören zu arbeiten. Der Rechnungshof sieht bei der Personalplanung und Nachwuchsgewinnung des Landes noch deutlich Luft nach oben. Ebenfalls in der Kritik der Rechnungsprüfer: das Wissenschaftsministerium. Wie alle Arbeitgeber hat der demografische Wandel auch die Landesverwaltung längst erreicht. Beispiel Polizei: Seit Jahren rückläufige Bewerberzahlen haben dazu geführt, dass die Polizei ihren Bedarf an Nachwuchskräften nicht mehr decken konnte. „Der Trend war vorhersehbar.“ so Dr. Sandra von Klaeden, Präsidentin des Landesrechnungshofs, „Jedoch hat die Polizei zu spät reagiert.“ Demografiekonzept: Unverbindlich, veraltet, unbekannt Bereits 2012 hatte die damalige Landesregierung ein Konzept für ein „demografiesicheres“ Personalmanagement verabschiedet. Nach Ansicht des Rechnungshofs erreichte das Konzept allerdings die angestrebte ressortübergreifende Personalgewinnung und -entwicklung nicht. Präsidentin Dr. von Klaeden: „Das Konzept war von Anfang an unverbindlich, ist inzwischen veraltet und mittlerweile nicht mal mehr in allen Dienststellen bekannt.“ Fehlende Weitsicht bei der Personalplanung Auch die Personalplanung des Landes kritisiert der Rechnungshof in seinem Jahresbericht. Präsidentin Dr. von Klaeden erklärt: „Das Land muss vorausschauender agieren. Wie viele Landesbedienstete werden in Zukunft benötigt? In welchen Bereichen? Mit welchen Fähigkeiten? Immer unter Berücksichtigung der fortschreitenden Digitalisierung und den aktuellen Bestrebungen nach weniger Bürokratie.“ Die Feststellungen des Rechnungshofs sind allerdings ernüchternd: In der Steuerverwaltung fließen Digitalisierungseffekte nicht erkennbar in die Personalplanung ein. Die Vermessungs- und Katasterverwaltung entscheidet je nach Einzelfall, ob und wie freiwerdende Stellen besetzt werden. Hochschulgebäude steht jahrelang leer Kritik einstecken muss auch das Wissenschaftsministerium im Jahresbericht. Bei der Nutzung eines leerstehenden Hochschulgebäudes war es lange Zeit untätig geblieben. Die Hochschule Hannover konnte dadurch erst nach vier Jahren in das Gebäude einziehen und musste während dieser Zeit insgesamt 500.000 € für Anmietungen weiterzahlen. Unnötig, wie der Rechnungshof meint. Hochschulneubau in Holzminden nicht erforderlich Zudem kritisiert der Rechnungshof, dass das Wissenschaftsministerium der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst am Standort Holzminden einen rd. 1000 m2 großen Neubau genehmigte. Laut Berechnungen des Rechnungshofs ist der Flächenbedarf der Hochschule nicht nur deutlich geringer; auch zwei landeseigene Verwaltungsgebäude sind fußläufig von der Hochschule entfernt, die die Hochschule nutzen könnte. Der geplante Neubau in Holzminden verdeutlicht aus Sicht der Rechnungsprüfer noch ein weiteres Problem: Bei Unterbringungsfragen arbeiten die beteiligten Stellen nicht eng genug zusammen. So hätte die Bauverwaltung die Hochschule zunächst dahingehend beraten sollen, welche Räume diese benötigt. Die Liegenschaftsverwaltung hätte anschließend prüfen können, ob entsprechende Gebäude bereits vorhanden sind. Stattdessen stimmte das Wissenschaftsministerium dem Wunsch der Hochschule nach einem Neubau zu, ohne den Bedarf vorher inhaltlich geprüft zu haben. Schule, Finanzämter und Kindertagesstätten Beispielhaft drei weitere Feststellungen aus dem Jahresbericht:
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