Krankenhausreform: Das Sozialministerium muss seine Steuerungsaufgabe wahrnehmen

Die Krankenhausreform ist gestartet. In seinem heute veröffentlichten Positionspapier verrät der Landesrechnungshof, was das Sozialministerium nun tun muss, um die Weichen für eine zukunftsfähige Kliniklandschaft in Niedersachsen zu stellen.


Über 160 Krankenhäuser gibt es in Niedersachsen. Das Problem: Das für die niedersächsische Krankenhauslandschaft verantwortliche Sozialministerium hat keine Kenntnis darüber, wie die einzelnen Krankenhäuser ausgelastet sind. Leerstehende Betten bleiben dadurch unerkannt und ziehen unnötige Kosten für das Gesundheitssystem nach sich.

„Das Land muss die eingeleitete Krankenhausreform für eine echte Strukturreform nutzen und zügig die Auslastung jedes Krankenhauses ermitteln.“; so Ministerialdirigentin Haack, zuständige Abteilungsleiterin im Landesrechnungshof, und weiter: „Nur so kann das Land Überkapazitäten erkennen und abbauen.“ Letztmalig für das Jahr 2020 erfasste das Sozialministerium die tatsächliche Auslastung der Krankenhäuser.

Doch die Ermittlung der aktuellen Auslastung ist nur der erste Schritt. Unter Berücksichtigung der Versorgungsbedarfe muss das Sozialministerium in einem zweiten Schritt eine verbindliche und zukunftsfähige Krankenhauslandschaft schaffen. „Nicht das nächstgelegene, sondern das medizinisch geeignete Krankenhaus muss im Zentrum einer modernen Versorgungsstruktur stehen“, so Ministerialdirigentin Haack.

Bild eines Krankenhausflures mit einem Patienten   Bildrechte: iStock/upixa

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erstellt am:
12.06.2025

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