Hinweise und Eingaben

Regelmäßig erhält der Rechnungshof von Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen, Vereinen und Firmen Hinweise auf mögliche Missstände in der öffentlichen Verwaltung oder Steuerverschwendungen. Häufig wird die Bitte geäußert, diesen Hinweisen nachzugehen, sie abzustellen und sie über das Ergebnis zu unterrichten.

Der Rechnungshof nimmt die Hinweise sehr ernst und geht ihnen soweit wie möglich nach. Nicht selten führen sie zu interessanten Prüfungsergebnissen und Empfehlungen des Rechnungshofs. Er ist allerdings nicht verpflichtet, jeden Hinweis aufzugreifen, da seine Prüfungskapazität begrenzt ist und er sonst wichtigere Prüfungsthemen vernachlässigen müsste. Auch darf er nur prüfen, wenn er ein Prüfungsrecht hat.

Missstände in der Verwaltung kann der Rechnungshof nicht direkt abstellen, da er keine unmittelbaren Eingriffsrechte hat. Er kann jedoch gegenüber Landesregierung, Landtag und Kommunen Empfehlungen aussprechen.

Den verständlichen Wunsch der Einsender, über die Prüfungsergebnisse informiert zu werden, kann der Rechnungshof nur selten erfüllen. Nur einen relativ kleinen Teil seiner Prüfungsergebnisse veröffentlicht der Rechnungshof in seinem Jahresbericht. Die Adressaten der Prüfungsmitteilungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften die geprüften Stellen und betroffenen Dienststellen. Sie müssen die Möglichkeit haben, zu den Feststellungen des Rechnungshofs Stellung zu nehmen.

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