Rechnungshof legt zweiten Teil seines Jahresberichts 2020 vor

"Die Covid-19-Pandemie zeigt mehr denn je: Das Land muss sich auch für künftige Krisensituationen wappnen – mit einer nachhaltigen Finanzpolitik. In unserem zweiten Teil des Jahresberichts 2020 stellen wir auf der Grundlage unserer Prüfungserkenntnisse verschiedene Empfehlungen hierfür vor“, erklärte Dr. Sandra von Klaeden, Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (LRH), im Niedersächsischen Landtag.

Der LRH hat heute den zweiten Teil seines Jahresberichts 2020 mit Prüfungsergebnissen aus verschiedenen Ressorts dem Landtag und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der am 03.06.2020 veröffentlichte erste Teil des Jahresberichts 2020 enthält die Ergebnisse der Prüfung der Haushaltsrechnung und zum Nachweis über das Vermögen und die Schulden für das Haushaltsjahr 2018 sowie die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Prüfungsfeststellungen.

In der beigefügten Anlage finden Sie Kurzfassungen zu ausgewählten Beiträgen des Jahresberichts 2020 – Teil 2.

Organisation und Personal:

  • Aufbauorganisation der Ministerien und der Staatskanzlei
  • Personalabbau- und -rückführungsprogramme des Landes optimieren
  • Arbeitszeiterfassungssysteme und Überstunden bei der Polizei
  • Abordnung von Lehrkräften für außerschulische Zwecke
Strategie und Steuerung:
  • European Medical School Oldenburg: Beträchtliche Risiken bei übereiltem Ausbau
  • Verbraucherschutz effektiv steuern

Einsparpotentiale und unwirtschaftlicher Mitteleinsatz:

  • Beihilfebearbeitung in Niedersachsen
  • Inklusionsfolgekostengesetz ohne Empfehlungen für den inklusiven Schulbau?
  • Land begünstigt großen Konzern beim Bau einer beweglichen Verladerampe
  • Amtsanwaltsdienst könnte noch mehr - bei weniger Kosten

Den Jahresbericht 2020 – Teile 1 und 2 finden Sie unter www.lrh.niedersachsen.de.

Zum Hintergrund:

Der Landesrechnungshof ist weder Teil der Exekutive, der Judikative noch der Legislative. Er ist von Weisungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Landesrechnungshof ist ausschließlich der externen Finanzkontrolle verpflichtet und hat keinen politischen Auftrag. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes.

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