Datenschutzerklärung im Prüfungsbereich

Informationen gemäß Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung für den Prüfungsbereich

Der Niedersächsische Landerechnungshof und die Überörtliche Kommunalprüfung (nachfolgend Rechnungshof genannt) verarbeiten im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung auch personenbezogene Daten. Wir möchten Sie mit dieser (allgemeinen) Datenschutzerklärung für den Prüfungsbereich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Rechnungshof anlässlich von Prüfungen sowie die Ihnen zustehenden Rechte informieren.

Diese Erklärung dient der Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit, insbesondere für die Fälle, in denen der Rechnungshof Daten nicht beim Betroffenen erhebt und gem. Art. 14 Abs. 5 Buchst. b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf eine Information im Einzelfall verzichtet. Dies ist der Fall, wenn die Information unmöglich ist, einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde oder diese voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele der Verarbeitung unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen würde.

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs

Frau Dr. Sandra von Klaeden

Justus-Jonas-Str. 4

31137 Hildesheim

Tel.: 05121/ 938 - 5 (Zentrale)

poststelle@lrh.niedersachsen.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Der Beauftragte für den Datenschutz im Niedersächsischen Landesrechnungshof

Herr Dr. Georgios Burmeister

Justus-Jonas-Straße 4

31137 Hildesheim

Georgios.Burmeister@lrh.niedersachsen.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Der Niedersächsische Landesrechnungshof überwacht die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Niedersachsen. Zudem obliegt der Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs die überörtliche Kommunalprüfung.

Bei der Prüfung und Erhebung in den zuständigen Stellen können alle Akten, Belege und Daten ohne Einschränkung zur Prüfung eingesehen werden. Der Rechnungshof entscheidet eigenständig über Zeit und Art der Prüfung.

Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und die Datenverarbeitung sind im Regelfall Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e), Abs. 3 Buchst. b) DSGVO, §§ 3 Satz 1 Nr. 1, 6 Abs. 1 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) sowie § 95 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) bzw. § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG).

Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um den Verfassungsauftrag aus Art. 70 der Niedersächsischen Verfassung zu erfüllen.

Weitere Rechtsgrundlagen finden sich

§ in den §§ 88 ff. LHO,

§ im Gesetz über den Niedersächsischen Landesrechnungshof,

§ im Niedersächsischen Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung.

Personenbezogene Daten – soweit erforderlich – werden vom Rechnungshof ausschließlich für Zwecke der Finanzkontrolle und der überörtlichen Kommunalprüfung verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden an die jeweils geprüften Stellen weitergegeben, soweit es für die Durchführung des Prüfungsverfahrens, insbesondere die Mitteilung des Prüfungsergebnisses, erforderlich ist. Im Einzelfall kann es zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlich sein, dass der Rechnungshof personenbezogene Daten anderen Stellen gegenüber offenlegt. Als Empfänger kommen hiernach insbesondere in Betracht: Aufsichtsbehörde der geprüften Stelle, das Niedersächsische Finanzministerium oder der Niedersächsische Landtag.

Die elektronische Datenverarbeitung erfolgt über den Dienstleister des Landes Niedersachsen, dem IT.Niedersachsen.

Rechte Dritter

Der Rechnungshof gestaltet sein Bearbeitungs- und Prüfungsverfahren so, dass die Rechte Dritter, die von entsprechenden Tätigkeiten betroffen werden (Drittbetroffene), angemessen geschützt werden. Drittbetroffene im Sinne der DSGVO sind natürliche Personen, auf die sich die Prüfungs- und Erhebungsrechte der Finanzkontrolle nicht erstrecken, die aber in der Prüfungsmitteilung erwähnt werden, weil sie in das Verwaltungshandeln eingebunden sind.

Der Rechnungshof fasst seine Prüfungsmitteilungen und Berichte grundsätzlich so ab, dass Rückschlüsse auf Drittbetroffene weder durch Namensnennung noch über die Mitteilung sonstiger Erkennungsmerkmale möglich sind. Ausnahmen sind zulässig, wenn die nähere Bezeichnung Drittbetroffener notwendig ist. In diesen Fällen ist deren Schutzinteressen soweit wie möglich Rechnung zu tragen.

Der Rechnungshof hört Drittbetroffene bei näherer Bezeichnung an, wenn die Prüfungsfeststellungen für sie nachteilige Wertungen enthalten oder zu nachteiligen Bewertungen Anlass geben können und im öffentlichen Berichterstattungsverfahren (§§ 88 Abs. 2, 97, 99 LHO) verwandt werden. Auch in anderen Fällen können Drittbetroffene angehört werden, wenn dies sachdienlich ist.

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer

Personenbezogene Daten werden vom Rechnungshof solange und soweit gespeichert, wie es zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. In der Regel erfolgt die Löschung,

a. sobald die geltende Frist gemäß der Aktenordnung des Rechnungshofs erreicht ist (20 Jahre) oder

b. sobald die Daten für die Bearbeitung der Prüfungsergebnisse nicht mehr erforderlich sind, spätestens aber nach Abschluss der Prüfung.

Soweit der Rechnungshof verpflichtet ist, Unterlagen dem Staatsarchiv anzubieten, ist eine Löschung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Archiv angeboten und von diesem als nicht archivwürdig erklärt worden sind.

Hinweise auf Ihre Rechte als betroffene Person

Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie diese berichtigen (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachen (LfD). Diese können Sie wie folgt erreichen:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Prinzenstraße 5, 30159 Hannover

Tel.: 0511/ 120 - 4500 / Fax: 0511/ 120 - 4599

E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

Quellen und Kategorien, der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Der Rechnungshof erhebt personenbezogene Daten regelmäßig bei den geprüften Stellen
oder bei anderen Stellen, bei denen ihm nach § 91 Abs. 1 LHO Erhebungsrechte zustehen. Diese Daten können vielfältig sein und alle Bereiche staatlichen Handelns betreffen. Gelegentlich werden personenbezogene Daten auch aus öffentlich zugänglichen Quellen, insbesondere dem Internet, erhoben.

Eine vollständige Aufzählung der verwendeten Daten ist im Zuge dieser allgemeinen Information nicht möglich. Die personenbezogenen Daten reichen z. B. von Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit, über Daten im Rahmen von Zuwendungsverfahren, Personaldaten von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bis hin zu Steuerdaten.


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